In der sog. Aromenverordung findet man den gesetzliche Höchstwert an Cumarin in Lebensmitteln: max. 2 mg Cumarin/kg.
Unter folgendem Link ist eine Liste mit den "Höchstmengen an bestimmten Stoffen in verzehrfertigen aromatisierten Lebensmitteln" zu finden.
(mit Dank an die Firma Rapunzel für diese Information)
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